AGB

AGB

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Firma 

 BRAUNE Kunststofftechnik GmbH & Co. KG 
 
Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB) und anderen juristischen Personen. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

Preise 
Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Skizzen, Entwürfe, Muster und Andrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

Werkzeuge berechnen wir mit einem Anteil in Höhe von ca. 50%, sollte der Auftraggeber die Aushändigung des Werkzeugs wünschen, muss die Restsumme in Rechnung gestellt werden. Zusammensetzung der kompletten Werkzeugkosten von 100% = Werkzeugmaterial + Montage und Bearbeitung zzgl. allen anfallenden Kosten der Werkzeugeinlagerung/Aufbewahrung, Reparatur und Instandhaltung. 

Zahlung 
Die Zahlung hat 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir ein Skonto von 2 % ausschließlich auf den Nettowarenwert (nicht auf Versandkosten). Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Lieferung bzw. Lieferbereitschaft ausgestellt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Während des Zahlungsverzuges sind weitere Lieferungen an den Auftraggeber ausgeschlossen. 

Lieferung 
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart und von uns nach bestem Ermessen angegeben, ist aber nicht verbindlich. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ein, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene und unverschuldete oder außerordentliche Ereignisse in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferern die Lieferung verzögert wird. 
Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen. 
Bei Sonderanfertigungen, Präge- oder Druckaufträgen sind Über- bzw. Unterlieferungen der bestellten Warenmengen bis zu 10 % zulässig. 
Werkzeuge die zur Herstellung von Sonderanfertigungen erforderlich sind werden dem Kunden anteilmäßig berechnet und bleiben unser Eigentum. 
Bei Bestellung von Artikeln nach Zeichnung bzw. Muster des Kunden wird von uns keine Überprüfung in patentrechtlicher Hinsicht vorgenommen. Dies obliegt dem Auftraggeber; eventuelle nachträglich Ansprüche von dritter Seite gegen uns können nicht geltend gemacht werden.

Versand 
Wird keine besondere Versandart vorgeschrieben, so versenden wir auf dem uns am günstigsten erscheinenden Wege. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. 

Eigentumsvorbehalt 
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf uns gehörende Ware erfolgen. 
Kaufpreisforderungen an Dritte aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren werden bis zur Höhe unserer gesamten Forderungen (Rechnungsbeträge) an uns abgetreten. 
Bei Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. 

Mängelrügen - Gewährleistungen 
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. 
Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach der Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. 
Wegen kleiner Abweichungen bezüglich der Qualität und der Farbe, die in der Eigenschaft des Werkstoffes begründet und branchenüblich sind, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 
Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung der Ware bieten wir kostenlosen Ersatz oder Nacharbeit in angemessener Frist oder erteilen eine Gutschrift höchstens in Höhe des Rechnungswertes. Darüberhinausgehende Ansprüche aller Art, insbesondere für Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Für Rücksendungen, die ohne unser vorheriges Einverständnis erfolgen, wird keine Gutschrift erteilt. 


Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht 

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz in 98646 Streufdorf. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.



Stand November 2023

 

Share by: